Unterschied legale und Managementkonsolidierung

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Ziel der Konsolidierung ist es, die einzelnen Konzernunternehmen zu einem fiktiven, einheitlichen Gesamtunternehmen (den Konzern) zusammenzufassen und einen Konzernabschluss zu bilden. Dabei werden die Einzelabschlüsse der rechtlich selbstständigen Unternehmen zusammengefasst und um die wirtschaftlichen Verflechtungen (z.B. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten) bereinigt, woduch eine objektive Darstellung der Konzernlage sichergestellt wird.

Der Konzernabschluss kann dabei nach den rechtlichen Vorgaben (z.B. nach dem Regelwerk des IFRS) gestaltet werden oder nach den Vorgaben des Konzernmanagements. Im ersten Fall spricht man dabei von einer legalen Konsolidierung und im letzteren von einer Managementkonsolidierung. Während die legale Konsolidierung an die rechtlichen Vorgaben der Muttergesellschaft gebunden ist, ist es Ziel der Managementkonsolidierung, den Informationsbedarf des Managements zu befriedigen. Da die legale Konsolidierung hauptsächlich anhand der Hierarchie der einzelnen Konzernunternehmen stattfindet, wird die Managementkonsolidierung z.B. der Abbildung des Konzerns anhand der Führungsstruktur gerecht (z.B. Matrixorganisation mit einer Regional- und Produkthierarchie). Regelungen wie z.B. die Segmentberichterstattung nach IFRS_8 integrieren den Informationsbedarf des Managements zunehmend in die Anforderungen des legalen Konzernabschlusses.